GCJZ Lueneburg siteheader

Gesellschaft für

christlich-jüdische Zusammenarbeit

Lüneburg e.V.


 

Der jüdische Religionsunterricht im 19. Jahrhundert

Vortrag von Pastor i.R. Harry Dörr
Reihe Basisinformation Judentum

19. Juli 2017

Friedenskirche, 19.30 Uhr
Wichernstr. 3, Lüneburg


Das Königreich Hannover, 1814 auf dem Wiener Kongress als Nachfolgestaat des Kurfürstentums Braunschweig-Lüneburg entstanden, erließ ein Gesetz, das den Religionsunterricht für Kinder jüdischen Glaubens regelte: welche Kinder müssen die Schule an welchen Tagen besuchen, welche Inhalte sollen gelehrt werden, in welcher Sprache soll unterrichtet werden, über welche Qualifikation sollen die Lehrer verfügen.

Visitiert wurden die Schulen durch den sogenannten Landrabbiner, der gleichzeitig der Vorsteher der Judenschaft war und Synagogen, Gottesdienste und religiöse Zeremonien zu beaufsichtigen und somit hoheitliche Pflichten wahrzunehmen hatte.

In dieser Zeit war Hermann Calmsohn Lehrer in Lüneburg, er wurde vom Landrabbiner lobend erwähnt. Ihm war die Gleichstellung mit christlichen Schülern und Schülerinnen wichtig, so wie es ihm auch eine Herzensangelegenheit war, mit Christen in ein Gespräch auf Augenhöhe einzutreten.